Das Landratsamt Rottal-Inn ist als untere Aufsichtsbehörden für die Standesämter und die Melde- und Passämter im Landkreis Rottal-Inn tätig.
Vor- und Familiennamen können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Hier können Sie eine Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung einreichen:
Neben einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung aus wichtigen Gründen kann eventuell auch eine Namensänderung durch Erklärung beim Standesamt möglich sein. Hierzu steht Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes oder Ihr Ansprechpartner von der Standesamtsaufsicht gerne zur Verfügung.
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ausländeramt
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
Telefon
08561/20-623
Telefax
08561/20-595
E-Mail
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