Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
Wichtige Hinweise
Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld den zuständigen Sachbearbeiter.
Die Einteilung der Zuständigkeiten beziehen sich jeweils auf den Anfangsbuchstaben des Familiennamens der betroffenen Person.