Sozialleistungen

Ukrainische Flüchtende, die noch keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben und schon vor der ausländerrechtlichen Registrierung Sozialleistungen bedürfen, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Besteht Bedarf an Sozialleistungen, wie Geldleistungen für Nahrungsmittel, Hygienebedarf etc. oder Krankenhilfe kann der „Leistungsantrag Ukraine - Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ gestellt werden. Im Antrag sind die aktuellen Verhältnisse ausschlaggebend, also die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die aktuelle Adresse im Landkreis Rottal-Inn.

Die Leistungsanträge sind beim Landratsamt Rottal-Inn, Soziale Angelegenheiten einzureichen.

Krankenhilfe

Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände kann Krankenhilfe gewährt werden. Hierfür können Krankenbehandlungsscheine ausgestellt werden, mit denen die Personen zum Arzt gehen können. Der Krankenbehandlungsschein für den Allgemeinarzt gilt ebenso für Kinderärzte.

Für die Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen ist eine E-Mail mit den Personendaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) sowie der aktuellen Unterkunftsanschrift an krankenhilfe@rottal-inn.de zu senden. Voraussetzung für die Ausstellung eines Krankenbehandlungsscheines ist, dass dem Landratsamt Rottal-Inn ein „Leistungsantrag Ukraine - Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ vorliegt.

Unterkunftskosten

Ukrainische Flüchtende sind grundsätzlich berechtigt privat zu wohnen. Sofern ukrainische Flüchtende beabsichtigen ein eigenes Miet-/Untermietverhältnis einzugehen, ist die Kostenübernahme vor Vertragsschluss unter Vorlage des noch nicht unterschriebenen Vertrages/Vereinbarung mit dem Landratsamt Rottal-Inn, Soziale Angelegenheiten abzuklären.

Sofern Sie eine Mietwohnung gefunden haben, wenden Sie sich bitte vor Abschluss des Mietvertrages an das Landratsamt Rottal-Inn, Soziale Angelegenheiten unter AsylbLG@rottal-inn.de.

Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-0


Telefax
08561/20-130


E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen