Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
Telefon
08561/20-335, -336, -345
Telefax
08561/20-353
E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.