Auf Grundlage der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) können Bauanträge seit 1. Februar 2023 auch digital eingereicht werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfacher gestellt werden und beispielsweise auch Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne. Für die Behörden bedeutet das digitale Verfahren ebenso eine Erleichterung und Optimierung der Arbeitsabläufe. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.
Die Digitale Bauantragsverordnung besagt auch, dass Bauanträge – abweichend von Art. 64 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der besagt, dass Bauanträge schriftlich bei der Gemeinde einzureichen sind – ab dem 01.02.2023 bei der Bauaufsichtsbehörde und damit beim Landratsamt einzureichen sind. Dies bedeutet, dass die erste Anlaufstelle für die Abgabe eines Bauantrags ab sofort das Landratsamt Rottal-Inn ist und nicht mehr die jeweilige Gemeinde. Im Bedarfsfall sind die jeweils zuständigen Gemeinden nach wie vor beratend tätig.
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