Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird und eine persönliche Kennung/PIN zur Online-Abfrage wurden Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.
Laut Digitaler Bauantragsverordnung müssen Bauanträge – abweichend von Art. 64 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der besagt, dass Bauanträge schriftlich bei der Gemeinde einzureichen sind – ab dem 01.02.2023 bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Dies bedeutet, dass die erste Anlaufstelle für die Abgabe eines Bauantrags ab sofort das Landratsamt Rottal-Inn ist und nicht mehr die jeweilige Gemeinde. Im Bedarfsfall sind die jeweils zuständigen Gemeinden nach wie vor beratend tätig.
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