Wohnraumförderung

Aufgaben:

  • Beratung von Bau- und Kaufinteressenten über alle Förderprogramme des Bundes und des Freistaates bei Eigentumsprogrammen
  • Einkommensberechnung nach BayWoFG für Anträge auf Wohnraumförderung
  • Bewilligung der Fördermittel (Bescheiderteilung und Ratenabrufe)
  • Individuelle Beratung in Härtefällen
  • Behindertengerechtes Bauen (Beratung und Antragsprüfung) 
  • Kundenberatung und Prüfung der technischen Unterlagen
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Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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08561/20-358, -359


Telefax
08561/20-353


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