Durch das Infektionsschutzgesetz ist nach §§ 42, 43 die Lebensmittelbelehrung vorgeschrieben für Personen,
Personen, die gewerbsmäßig im Lebensmittelgewerbe erstmals tätig werden, benötigen eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes darüber, dass sie in mündlicher und schriftlicher Form über die Vorschriften und Verpflichtungen nach §§ 42 und 43 IfSG belehrt wurden. Sie müssen eine Erklärung unterschreiben, dass bei ihnen keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben.
Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern.
Infektionskrankheiten können durch ganz unterschiedliche Erreger verursacht werden.
Um sich und andere besser vor einer Infektion schützen zu können, ist es gut zu wissen, wie Krankheitserreger übertragen werden und wie sie in unserem Körper eindringen können.
Je nachdem wo sich im Körper eine Infektion ausbreitet, kommt es zu unterschiedlichen Krankheitszeichen.
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