Wasser- und Umwelthygiene

Badewasser und Badewasserhygiene

Trinkwasser und Trinkwasserhygiene

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Aufgaben des Gesundheitsamtes
  • Vollzug des Infektions-Schutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), insbesondere der regelmäßigen Prüfung von Wasserversorgungsanlagen, der Überwachung der Betreiberpflichten, der Beratung, der Veranlassung von Schutz- und Abhilfemaßnahmen, der Ermittlung im Falle der Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, der Erstellung von Niederschriften und der Dokumentation
  • Fachliche Beurteilung und gutachterliche Stellungnahmen zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV, DIN 2000 und DIN 2001) insbesondere für Baugesuche im Außenbereich mit nicht gesicherter Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Entnahme von Trinkwasserproben für amtliche Gutachten
  • Mitwirkung in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen oder sonstigen Einrichtungen mit einer Schnittstelle zur Trinkwasserverordnung
  • Infektionshygienische Überwachung von Schwimm- und Badebecken(wasser) einschließlich der regelmäßigen Ortsbesichtigung und der Entnahme von Wasserproben
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