Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Der Allgemeine Sozialdienst berät Eltern in den Bereichen Partnerschaft, Trennung, Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechtes.

Sie wirken in sämtlichen Verfahren vor dem Familiengericht mit und sind Ansprechpartner für die Gewährung erzieherischer Hilfsangebote und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Ferner obliegt ihnen im Rahmen des staatlichen Wächteramtes die Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen und die Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Unbegleitete Minderjährige und stationärer Fachdienst

  • Inobhutnahme nach § 42 u. 42a SGB VIII von unbegleiteten Minderjährigen
  • Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 SGB VIII für unbegleitete Minderjährige
  • Hilfen zur Erziehung nach § 34 u. 35a  (stationär) SGB VIII
Kontakt

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