Jugendschutz und Schulversäumnisse

Vollzug des Jugendschutzgesetzes (JuSchG):

  • Überwachung der Einhaltung des JuSchG in Ladengeschäften, Tankstellen, Videotheken, Gaststätten, Diskotheken und öffentliche Veranstaltungen (Jugendschutzkontrollen, ggf. in Kooperation mit der Polizei)
  • Ahndung von Verstößen gegen das JuSchG (Bußgeldverfahren) 
  • Stellungnahmen und Beteiligung bei Gestattungen und dem Gaststättengesetz (Auflagen zum Jugendschutz)
  • Informationsveranstaltungen zum JuSchG
  • Präventionsmaßnahmen im Bereich des Jugendschutzes
  • Informationen zur Erziehungsbeauftragung

 

Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):

  • Ahndung von Schulversäumnissen (Bußgeldverfahren)
Kontakt

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Amt für Jugend und Familie
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