Jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr hat Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt dieser Anspruch für den Fall, dass die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil berufstätig, in Ausbildung, Studium, Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen sind. Für Kinder zwischen dem 3. Lebensjahr und dem Schuleintritt ist die Kindertagespflege häufig ein ergänzendes Angebot zum Kindergarten.
Die Kindertagespflege
Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei der Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Unsere Kindertagespflegepersonen sind sorgfältig ausgewählt, überprüft und entsprechend geschult. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um pädagogische Standards sicherstellen zu können.
Nach einem ersten positiven Kennenlernen von Kindertagespflegeperson, Kind und Eltern steht dem Abschluss einer Vereinbarung zur Kindertagespflege nichts mehr im Weg. Einen Vordruck zur Vereinbarung können Sie weiter unten auf dieser Seite downloaden.
Eltern haben die Möglichkeit beim Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn einen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege zu stellen, aus dem sich auch ein Kostenbeitrag der Eltern ergibt. Eine staatliche Förderung der Kindertagespflege ist im Allgemeinen ab 10 Wochenstunden möglich, bei Schul- bzw. Kindergartenkindern bei mehr als 5 Stunden im Anschluss an den Schul- bzw. den Kindergartenbesuch. Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung während der Ferien benötigen, sollten aus förderrechtlichen Gründen mindestens 15 Tage im Jahr gebucht werden.
Um Kindertagespflegeperson zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Zur persönlichen Eignung zählt unter anderem, dass Sie
Eine pädagogische Ausbildung als Grundlage ist nicht erforderlich.
Quereinsteiger müssen einen Qualifikationskurs absolvieren, der 160 Unterrichtseinheiten beinhaltet.
Um die Tätigkeit der Kindertagespflege ausüben zu können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Damit Sie diese erhalten, müssen sowohl Ihre persönliche Eignung gegeben als auch kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung vorhanden sein. Zudem sind folgende Formalitäten vorzulegen:
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Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches, unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung. Falls Ihr Interesse geweckt ist, können Sie gerne unseren Bewerbungsbogen nutzen und zum Gespräch mitbringen.
So erreichen Sie uns
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