Im Folgenden finden Sie Anträge rund um den vorbeugenden Brandschutz beim Bau, für die Brandschutzprüfung und Feuerbeschau.
Die Brandschutzdienstelle am Landratsamt Rottal-Inn ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.
Als Maßstab für die Beurteilung ziehen wir die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen heran. Das sind die Bayerische Bauordnung, Sonderbauverordnungen wie zum Beispiel Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung sowie die Technischen Baubestimmungen wie die Industriebaurichtlinie. Auch bei Anlagen, von denen eine Gefahr für die Umwelt ausgehen kann (radioaktive, biologische, chemische Stoffe), steht die Brandschutzdienststelle beratend zur Seite. Denn diese Anlagen unterliegen in der Regel besonderen brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen.
Die Bayerische Bauordnung und andere Rechtsvorschriften sehen bei Gebäuden, von denen im Schadenfall Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefahren für Gesundheit und Leben der Benutzer ausgehen, weitergehende Maßnahmen vor. Darunter fällt unter anderem auch das Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 als geeignete Maßnahme zur Gefahrenbegrenzung.
Für eine Neuerstellung eines Feuerwehrplanes oder aufgrund einer Bauauflage, für Überarbeitungen von Feuerwehrplänen, insbesondere aufgrund einer Feuerbeschau sowie für veranstaltungsbezogene Feuerwehrpläne wenden Sie sich bitte per E-Mail an brandschutz@rottal-inn.de
Zur Beantragung der Feuerwehrschließung Rottal-Inn verwenden Sie bitte folgende Formulare und senden diese an brandschutz@rottal-inn.de.
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