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Angesichts der Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 wurde die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Die Vorgaben der Richtlinie sind von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in ihrem jeweiligen nationalen Waffenrecht umzusetzen. Darüber hinaus soll das nationale Waffenrecht weiterentwickelt werden. Der Großteil der Neuregelungen tritt zum 01.09.2020 in Kraft, einige Neuerungen sind bereits zum 20.02.2020 in Kraft getreten. Die häufigsten Fragen und Antworten sowie einen Überblick zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) finden Sie hier:
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