Ein Zeichen der Anerkennung: die Bayerische Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.

Um auch unseren Ehrenamtlichen „Danke“ zu sagen, kann im Landkreis Rottal-Inn diese Ehrenamtskarte beantragt werden.

Wichtige Informationen zur Ehrenamtskarte
Voraussetzungen

Für die blaue, befristete (bei Erstausstellung 3 Jahre) Ehrenamtskarte gilt:

  • Freiwilliges, unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit 2 Jahren gemeinwohlorientiert im bürgerschaftlichen Engagement tätig.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte).
    • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit mindestens abgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA).
    • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung.
    • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
    • Menschen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

 

Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

Wohnort- bzw. ehrenamtlicher Einsatzort:

  • Der Wohnort des Kartenantragstellers liegt im Landkreis Rottal-Inn, der die Ehrenamtskarte eingeführt hat.
  • Weitere Möglichkeiten:
    • Der Antragsteller wohnt in einer Kommune, die die Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, engagiert sich aber in einer anderen bayerischen Kommune, die die Ehrenamtskarte eingeführt hat, und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte erfüllt oder
    • Der Antragsteller wohnt außerhalb Bayerns (aber in Deutschland), engagiert sich aber ehrenamtlich in einer bayerischen Kommune, die die Ehrenamtskarte eingeführt hat, und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte erfüllt.

 

Die Entscheidung über die Ausgabe der Bayerischen Ehrenamtskarte und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt einer Bayerischen Ehrenamtskarte besteht nicht.

Vergünstigungen

Neben der gebotenen Anerkennung soll die Ehrenamtskarte auch echte finanzielle Vorteile bieten: So erhalten Ehrenamtskartenbesitzer einen ermäßigten Eintritt beim Besuch der staatlichen Museen, es gibt Vergünstigungen bei der Schlösser- und Seenverwaltung und weiteren bayernweiten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte. Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis Rottal- Inn, sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Vergünstigungen und sonstige Informationen sind auch ersichtlich über die kostenlose App "ehrenamt.bayern".

Partner werden

Wir sind auf der Suche nach weiteren Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte!

Das Angebot der Akzeptanzstellen erlangt seine Attraktivität vor allem durch die aktive Beteiligung der heimischen Geschäftswelt, der Gewerbetreibenden, Kommunen und Organisationen, die etwas für „ihre“ Ehrenamtlichen tun wollen.

Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte:

  • Art und Umfang der Aufmerksamkeit bestimmen Sie selbst (z. B. 5 % Rabatt auf den Einkauf, ermäßigter Eintritt oder Zusatzangebot, wie z. B. ein Espresso zum Eisdielenbesuch).
  • Die Ehrenamtskarte kann auch ein aktives Element der Kundenbindung und Werbung sein.
  • Die Beteiligung ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden.
  • Sie werden auf der Homepage des Landkreises Rottal-Inn vernetzt und werden über Flyer und Aufkleber in das bayernweite Netzwerk Ehrenamtskarte.bayern.de eingebunden.
  • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises durch bayernweite Gültigkeit der Ehrenamtskarte.

 

Sie möchten Akzeptanzpartner werden? Hier geht´s zum Akzeptanzpartner-Vertrag

So können Sie die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen:

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Ehrenamtskartenverleihung Januar 2024

Pressemitteilung vom 30.01.2024

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