Beistandschaft & Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen

Beistandschaft, Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen

Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird auf Antrag eines Elternteils Beistand. Es berät und unterstützt Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, in folgenden Angelegenheiten:

  • Feststellung der Vaterschaft: Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung und Beurkundung, Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft vor dem Familiengericht
  • Geltendmachung der Kindesunterhalts: Ermittlungen zu Aufenthalt und Einkommen des Unterhaltspflichtigen, Aufforderung zum Erteilen von Auskunft (Inverzugsetzung), Berechnung des Unterhaltsanspruchs, Aufforderung zur Beurkundung und Zahlung, Auseinandersetzung bei strittigen Positionen mit dem beauftragten Elternteil/Unterhaltspflichtigen/Anwalt, gerichtliche Verfahren (Fertigung von Schriftstücken, z. B. Festsetzung von Unterhalt, Erwiderungen, Wahrnehmung der Termine beim Familiengericht, Einlegung von Rechtsmitteln), Zahlungskontrolle, Abrechnung mit Anspruchsberechtigten und Leistungsträgern, Vermittlungsgespräche (z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen), Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Lohnpfändungen), Erstattung von Strafanzeigen

Beurkundungen

  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgeerklärungen (gemeinsame elterliche Sorge; auch vorgeburtlich möglich)
  • Unterhaltsverpflichtungen und Erteilung von vollstreckbaren Urkunden ("Titelumschreibungen")
  • Führung des Sorgerechtsregisters (Urkunden registrieren, Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativteste ausstellen))

Sorgeregister & Negativatteste

Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes. Ein Negativattest kann nur einer Mutter ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war.

Vormundschaften und Pflegschaften

Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen.

Dabei regelt es alle notwendigen Angelegenheiten für das Mündel in Wahrnehmung der Personen-und Vermögenssorge:

  • Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen des Kindes (dies sind vorrangig Unterhaltsansprüche, Ansprüche auf Sozialleistungen (Renten, Ausbildungshilfen u. a.), Erbansprüche, Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft, Einwilligung/Ersetzung der Einwilligung zur Adoption, Einwilligung in Namensänderung, Vertretung bei Rechtsgeschäften unter Beachtung der Bestimmungen des BGB, Verträge des Mündels werden erst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam)
  • Zusammenwirken mit anderen Bereichen des Jugendamts (Antrag auf Hilfen zur Erziehung nach den Bestimmungen §§ 27 ff. 35a SBG VIII, Anspruch auf Wunsch- und Wahlrecht gem. § 5 SGB VIII, Beteiligung und Mitwirkung bei der Hilfeplangestaltung nach § 36 SGB VIII)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bestimmung von Wohnort und Wohnung, Unterbringung bei Pflegepersonen, Verwandten, in Einrichtungen der Jugendhilfe etc.)
  • Absicherung der notwendigen medizinischen Versorgung (Zustimmung zu Operationen, Zustimmung zu Impfungen, Bluttransfusionen u. a., Veranlassung und Durchführung notwendiger medizinischer Untersuchungen, ggf. Kontrolle fachärztlicher Vorstellungen, Beantragung medizinischer Hilfsmittel)
  • Wahl des Schul- bzw. Bildungswegs (Entscheidung über Bildungseinrichtung, Berufsausbildung)
  • Entscheidung zu Weltanschauung und Konfession (dabei Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Jugendlichen)
  • Vermögenssorge (Anlegen eines Vermögensverzeichnisses, Sicherung des Mündelvermögens)
  • Weitere Aufgabenbereiche (Einhaltung von Meldepflichten, Beantragung Kinderausweis, Teilnahme an Gerichtsverfahren jeglicher Art gegen Mündel oder Pfleglinge als gesetzliche Vertreter)

 

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