Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird auf Antrag eines Elternteils Beistand. Es berät und unterstützt Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, in folgenden Angelegenheiten:
Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes. Ein Negativattest kann nur einer Mutter ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war.
Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen.
Dabei regelt es alle notwendigen Angelegenheiten für das Mündel in Wahrnehmung der Personen-und Vermögenssorge:
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