Im Rahmen des Bayerischen Gleichstellungsgesetztes überwachen kommunale Gleichstellungsbeauftragte die Umsetzung des Gesetzes und unterstützen dieses auf kommunaler Ebene.
Die beteiligten Beratungsstellen möchten Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten (Beratung, Begleitung, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Vermittlung von finanziellen Hilfen etc.) aufzeigen.
Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie gehen wollen. Die Beratungsstellen sind für diese Aufgaben speziell geschult und unterliegen der Schweigepflicht, d.h. ohne Ihre Einwilligung werden keine Information weitergegeben. Eine anonyme Beratung ist jederzeit möglich!
Die Beratungen sind kostenlos!
Im nachfolgenden Flyer finden Sie wichtige Informationen und Ansprechpartner:
Nähere Informationen finden Sie hier!
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
Telefon
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