Zentrale Aufgabe der Sozialhilfe ist es, denjenigen, die sich nicht selbst helfen können, ausreichende Existenzmittel zur Verfügung zu stellen. Gründe hierfür können fehlendes Einkommen, fehlender Erwerb von vorrangigen Sozialleistungsansprüchen oder auch fehlende Angehörige sein. Ziel der Leistungsgewährung ist es, zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie Hilfe zur Pflege oder Hilfe in einer Einrichtung wie Pflegeheime benötigen, ist grundsätzlich der Bezirk Niederbayern Ihr Ansprechpartner.
Der Antragsservice zur Grundsicherung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde.