Sportförderung für Sport- und Schützenvereine

Sport- und Schützenvereine können für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) eine Förderung beantragen. Mit dieser will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.

"Mach mit – Tauch auf!": Schwimmförderung für Kinder

Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.  Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlöse Zeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.“

Die Antragsfrist für die Kursanbieter endet am 31.03.2025.

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