Hier finden Sie einen Überblick über alle Aufgabenbereiche der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises. Besuchen Sie hierzu auch das Online-Portal, mit welchem sich zahlreiche Angelgenheiten auch online abwickeln lassen. Auch mit der neuen internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz schreitet die Digitalisierung im Verkehrswesen voran: auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden.
Im Folgenden finden Sie alle Angelegenheiten, für die die Zulassungstelle zuständig ist inkl. einer Auflistung aller notwendigen Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden.
Die Kosten für die einzelnen Bereiche richten sich nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt).
Notwendige Unterlagen
* Hier geht's zu den Formularen
Notwendige Unterlagen
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Neufahrzeuge:
Gebrauchtfahrzeuge:
Achtung: Ihr Fahrzeug (egal ob neu oder gebraucht) ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen. FiN Prüfung auch durch amtlich anerkannten Sachverständigen möglich.
Hinweise zu den ausländischen Fahrzeugpapieren:
Ausländische Fahrzeugdokumente sind immer im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Fehlen diese teilweise oder sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorzulegen, dass gegen eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland trotz fehlender Papiere keine Bedenken bestehen. Die Bestätigung ist ggf. in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen sich vor der Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs mit einem Sachbearbeiter der KFZ-Zulassung in Verbindung zu setzen, da wir hier nicht nicht auf alle Besonderheiten eingehen können.
Auch online möglich: Onlinezulassung
Notwendige Unterlagen
Auch online möglich: Onlinezulassung
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Notwendige Unterlagen
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Notwendige Unterlagen
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Hinweis: Nach § 12 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) kann eine neue Zulassungsbescheinigung II erst nach Ablauf einer Aufbietungsfrist ausgestellt bzw. ausgehändigt werden. Sie erhalten deshalb Ihre Zulassungsbescheinigung II nach Antragstellung erst in ca. 4 Wochen ausgehändigt. In dieser Zeit können keine zulassungsrechtlichen Vorgänge mit Ihrem Fahrzeug getätigt werden.
Notwendige Unterlagen
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Wichtige Hinweise:
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Achtung: Ihr Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen!
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Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken
liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Rottal-Inn vornehmen lassen.
Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:
Wichtige Hinweise:
Der Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Notwendige Unterlagen
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Kfz-Zulassungsstelle
Industriestr. 18
84347 Pfarrkirchen
Telefon
08561/20-800
Telefax
08561/20-820
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13:30-16:00 Uhr