Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich nicht nur um die Abwicklung auf den Straßen, was Voll- oder Teilsperrungen betrifft, sondern erteilt auch Erlaubnisse für diverse Verkehrsbehinderungen. Das Amt für Straße und Verkehr ist auch die Kontrollinstanz von Kraftomnibussen sowie Bergbahnen und Schleppliften.

Verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen

Aufgabenbereiche:

  • Beschilderungsanordnungen
  • Verkehrssicherung für Treibjagden
  • Überprüfung von Schulwegen und Haltestellen
  • Sonstige verkehrsrechtl. Stellungnahmen/ Genehmigungen/ Anordnungen/ Befreiungen
  • Stellungnahmen und Anordnungen über das Aufstellen und Entfernen von Verkehrseinrichtungen
  • Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Durchführung von Verkehrsschauen

Formulare und Anträge

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Alle Merkblätter und Formulare im Überblick
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Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach StVO

Großraum- und Schwertransporte

Einer Ausnahmegenehmigung bzw -erlaubnis bedürfen alle Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die länger, breiter, höher oder schwerer sind als es die gesetzlichen Maximalwerte festlegen.

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

Veranstaltungen auf öffentl. Verkehrsgrund / Verkehrsrechtliche Anordnung aufgr. einer Veranstaltung

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Bei Veranstaltungen auf privatem Grund, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) notwendig.

 

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

Gebühr Veranstaltung: 35,00 EUR

Gebühr verkehrsrechtliche Anordnung: 30,00 EUR, je weiterer Tag 15,00 EUR

Sonn- und Feiertagsfahrverbot/ Ferienreiseverordnung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Für frische Lebensmittel wie Milch, Obst und Fische, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und/oder Hafen und Fahrten nach dem Bundesleitungsgesetz gilt dies Verbot nicht.
Darüber hinaus sind Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.

 

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

 

Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste

Handwerker

Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen vergleichbare Tätigkeit ausüben.

Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.

Gebühr: 85,00 EUR/Jahr

Soziale Dienste

Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur für im sozialen Dienst Tätige beantragt werden. Zu diesen zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und dabei auf Kraftfahrzeuge und Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung zwingend angewiesen sind.

Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.

Gebühr: 45,00 EUR/Jahr

Erlaubnisse für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Gemeinschaftslizenz Güterbeförderung (EU-Lizenz) / Nationale Transporterlaubnis/-unternehmen

Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Fachkundenachweis Güterkraftverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
 

 

Auszug aus der Gebührentabelle:

Gebührentatbestand                                                                                 Gebühr


Erlaubnis nat.                                                                                                490,00€


EU-Lizenz (+Gebühr/Ausfertigung)                                                             390,00€


Ausstellung v. Ausfertigung / beglaub. Abschrift                                    115,00€


Berichtigung/Ersatz Original, Ausfertigung, Abschrift                                 85,00€


Ausstellung Fahrerbescheinigung                                                               110,00€


Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Erlaubnis                                               120,00€  


Rückgabe wg. Betriebsaufgabe usw.                                                             20,00€


Urkundenverlust                                                                                                 20,00€


Überprüfung nach § 11 GBZugV, zeitgleich mit EU-Lizenz (60€)               120,00€

Taxi-/Mietwagenerlaubnisse/-Unternehmen

Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
 

 

Auszug aus der Gebührentabelle:

Gebührentatbestand                                                       Gebühr


Taxilizenz 1. Fahrzeug                                                      150,00€


Taxilizenz, jedes weitere Fahrzeug                                   40,00€


Mietwagengenehmigung, 1. Fahrzeug                             60,00€


Mietwagengenehmigung, jedes w. Fahzeug                    30,00€


Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, 1. Fahrzeug            175,00€


Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, j. w. Fahrzeug           60,00€


Ausnahme von Vorschriften der BOKraft                        100,00€


Fahrzeugtausch                                                                      25,00€


Berichtung der Genehmigungsurkunde                               30,00€


Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Genehmigung              100,00€


Rückgabe wegen Betriebsaufgabe je Urkunde                    25,00€

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Bergbahnen, Schlepplifte, Eisenbahngesetz

  • Genehmigungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Verkehrsschau an Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungen)
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Landratsamt Rottal-Inn
Straßenverkehrsbehörde
Industriestraße 18
84347 Pfarrkirchen


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