Die Zuständigkeitsbereiche der Lebensmittelkontrolleure finden Sie hier.
Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden amtliche Kontrollen durch. Gebühren hierfür werden nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts, dem Kostengesetz (KG) und dem Kostenverzeichnis (KVz) erhoben.
Die Aufstellung der Gebühren finden Sie hier.
Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt.
Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung www.aelf-lp.bayern.de.
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