Das Grundgesetz gibt den Landkreisen das Recht, ihre Aufgaben und Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an der Gestaltung ihres engeren Lebensraumes aktiv mitzuwirken, indem sie Politiker als ihre Vertreter in den Kreistag wählen.
Landkreise sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten innerhalb ihres Gebietes im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Die Landkreise sind demnach für die Aufgaben zuständig, die eine einzelne Gemeinde überfordern oder gemeindeübergreifend sind. Über die Kreisumlage und Zuschüsse an finanzschwächere Gemeinden sorgt der Landkreis außerdem für einen gewissen Lastenausgleich unter den Gemeinden. Grundlage für die Wahrnehmung aller Aufgaben und Entscheidungen ist der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung, die vom Kreistag jedes Jahr neu aufgestellt werden.
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