Mit einer Inzidenz von 1.274,2 am Stichtag, dem 24.11.2021, fällt der Landkreis Rottal-Inn unter die Bestimmungen für Hotspot-Regionen. Das Landratsamt Rottal-Inn hat dies am Mittwoch, 24.11.2021 gemäß der Verordnung bekannt gegeben.
Damit gelten gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Donnerstag, 25.11.2021, 0 Uhr, über die neuen bayernweiten Regelungen hinaus, folgende zusätzliche Maßnahmen:
- Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe müssen schließen.
- Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen entfallen.
- Sport- und Kulturstätten können keine Präsenzangebote erbringen.
- Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, haben mit Ausnahme von Frisörsalons geschlossen.
- Die Lehre an Hochschulen findet ausschließlich digital statt, ebenso die Angebote beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung.
- Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
- Der Handel ist geöffnet. Es gelten Zugangsbeschränkungen: Pro 20 Quadratmeter ist nur eine Kundin/ein Kunde erlaubt.
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben ohne Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zugänglich.
Sinkt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter den Wert von 1.000, werden die Regelungen aufgehoben.
Die entsprechenden Maßnahmen können Sie auch dem aktuellen Amtsblatt (Sonderausgabe 36) entnehmen.