Es gilt im gesamten Landkreis die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr). Aufgrund dieser hohen Gefahr von Wald- und Flächenbränden wird die Bevölkerung gebeten, folgende Anweisungen einzuhalten und Vorsicht beim Umgang mit Feuer walten zu lassen und andere Personen darauf hinzuweisen:
- Rauchverbot in allen Waldgebieten
- das Entzünden von offenem Feuer und von Feuer- und Grillstellen unterlassen
- in Waldgebieten sollten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege grundsätzlich nicht verlassen werden
- keine Glasabfälle und Scherben im Wald- und Feldgebiet entsorgen und liegen lassen
- Fahrzeuge möglichst nicht auf trockenen Grasflächen abstellen, Katalysatoren von Auspuffanlagen erzeugen eine erhebliche Hitze!
- keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster werfen
- Alle Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst freihalten
Katastrophenschutz Rottal-Inn