Das Landratsamt Rottal-Inn möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass ab Montag, 11. Januar eine Notbetreuung an Schulen und Kitas im Landkreis Rottal-Inn eingerichtet ist.
Nach Beschluss der Staatsregierung findet von Montag, 11. bis Freitag, 29. Januar 2021 kein Präsenzunterricht an Schulen statt, sondern in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausschließlich Unterricht in Distanzform. Die Schulen bieten, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, in dieser Zeit eine Notbetreuung an. Welche Schülergruppen diese Betreuung in Anspruch nehmen können, können Sie dem Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen. Dieses finden Sie hier.
Das Bayerische Kultusministerium verweist darauf, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule bzw. finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums unter https://www.km.bayern.de/.
Auch in Kindertageseinrichtungen ist ab Montag eine Notbetreuung eingerichtet, die folgende Personengruppen in Anspruch nehmen können:
Auch hier wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.
Details sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Sozialministeriums unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php.