17.12.2024 - Änderungen bei ERWAGUS ab 1. Januar 2025

Das soziale Beschäftigungsprojekt ERWAGUS des Landkreises Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass ab 1. Januar 2025 geänderte Öffnungszeiten für den Verkauf und die Warenannahme gelten, nämlich Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr.

Darüber hinaus wird für den Einkauf ab 01.01.2025 eine Kundenkarte erforderlich. Um eine solche Karte zu erhalten, müssen berechtigte Personen, zu denen u. a. Empfänger von Wohn- oder Bürgergeld, von Kindergeldzuschlag, von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Personen mit kleinem Einkommen oder geringer Rente zählen, ihren Personalausweis sowie eine Bescheinigung, z. B. einen Wohngeldbescheid, bei ERWAGUS vorzeigen. Beim Einkauf ist diese Kundenkarte dann vorzuzeigen. Die Karte ist für ein Jahr gültig. Bei Fragen helfen die Verkaufsmitarbeiter bei ERWAGUS gerne weiter.

Landrat Michael Fahmüller betont die Relevanz dieses Projekts im Landkreis: „Das Projekt ERWAGUS ist in doppelter Hinsicht eine gute Sache, denn es unterstützt Arbeitssuchende im Landkreis und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum nachhaltigeren Umgang mit Gebrauchtwaren.“

 

Informationen zu ERWAGUS jederzeit unter www.rottal-inn.de/erwagus.