Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 müssen die Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Eggenfelden und der Jugendkammer am Landgericht Landshut neu gewählt werden. Das Amt für Jugend und Familie sucht daher nun Personen, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen möchten. Jugendschöffen wirken als „Laienrichter“ ehrenamtlich an Jugendstrafverfahren mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus.
Die Bewerber müssen im Landkreis wohnhaft, dürfen nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre sein. Das Amt eines Schöffen verlangt „in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und die Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung“. Die Bewerber sollten Erfahrungen und Befähigungen im Bereich der Erziehung haben. Weitergehende Informationen zum Schöffenamt erhält man auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen. Dort ist unter anderem auch ein Merkblatt mit allen wichtigen Eckdaten zu diesem Ehrenamt hinterlegt.
Die Vorschlagsliste der Jugendschöffen für das Amtsgericht Eggenfelden und die Jugendkammer am Landgericht Landshut muss aus mindestens 64 Personen bestehen. Sie wird durch den Jugendhilfeausschuss aus den eingegangenen Vorschlägen und Bewerbungen erstellt. Über die endgültige Berufung der Jugendschöffen entscheidet dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Eggenfelden.
Interessierte können sich bei ihrer Gemeinde oder direkt beim Jugendamt des Landkreises Rottal-Inn per E-Mail an jugendamt@rottal-inn.de melden. Sie erhalten dann das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl zugesandt. Die Bewerbung muss bis 15.03.2023 beim Jugendamt eingereicht werden. Für weitere Informationen steht der Leiter des Amtes für Jugend und Familie, Herr Manfred Weindl unter Telefon 08561 20-520 bzw. per E-Mail an manfred.weindl@rottal-inn.de zur Verfügung.
Neben den Jugendschöffen werden auch Bewerber für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht gesucht. Hierfür kann man sich bei der Wohnsitzgemeinde bewerben.