06.05.2022 - Aufstallungspflicht ab sofort aufgehoben

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Rottal-Inn zum Schutz vor der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAIV) wird zum 06.05.2021 aufgehoben. Nachdem das LGL das Risiko einer direkten oder indirekten Einschleppung der HPAI durch Wildvögel in bayerische Hausgeflügelbestände als nur mehr mäßig bis gering eingestuft hat, werden die Maßnahmen nun auch im Landkreis Rottal-Inn gelockert.


Auch wenn das Infektionsaufkommen zurückgegangen ist, muss grundsätzlich nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln gerechnet werden. Daher verweist das Veterinäramt nochmal deutlich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände stets zu beachten und strikt einzuhalten sind. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung walten zu lassen. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v. a. Wassergeflügel, zu verhindern.

 

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rottal-Inn zu den Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Landkreis Rottal-Inn vom 10.12.2021 gilt weiterhin fort.