09.10.2024 - Bodenrichtwerte im Landkreis Rottal-Inn

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte am Landratsamt Rottal-Inn möchte auf die kostenlose Einsicht der Bodenrichtwerte für den Landkreis hinweisen. Diese sind, zurück bis zum Stichtag 31.12.2012, kostenlos und transparent mittels einer interaktiven Karte auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rottal-inn.de/bodenrichtwerte einseh- und ausdruckbar.

Bodenrichtwerte (€/m2) sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets. Die zugrundeliegenden Bodenrichtwertzonen umfassen dabei Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen, wie z. B. ein Ortsteil oder ein Baugebiet. Einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer abweichenden Art der Nutzung, wie zum Beispiel Wasserflächen, Verkehrsflächen oder Gehölze können Bestandteil der Bodenrichtwertzone sein. Der dort angegebene Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke.

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss, dessen Mitglieder von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde ernannt werden, in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt. „Grundlage für die Ermittlung ist die anonyme Kaufpreissammlung von Grundstückstransaktionen, die wiederum auf den notariellen Kaufverträgen der jeweils letzten zwei Jahre im Landkreis Rottal-Inn basiert. Unterschieden werden Bauland, Rohbauland, sonstige Flächen wie z. B. PV-Freiflächenanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke“, so Robert Kubitschek, Erster Vorsitzender des Gutachterausschusses.

Zum Bodenrichtwertstichtag am 1. Januar 2024 zeigte sich folgendes Bild: Die Richtwerte für baureife Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen steigen landkreisweit weiterhin leicht an. Die Spanne der Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen reicht von 37 Euro pro Quadratmeter u. a. zum Beispiel in Baumgarten – Bodenrichtwertzone „BP Am Gutshof II“ bis zu 235 Euro pro Quadratmeter in Simbach a. Inn in der Zone „BP Erlacher Straße Nord+Süd“. Die gewerblichen Bodenrichtwerte sind landkreisweit nahezu konstant. In den relativ hochpreisigen städtischen Lagen von Eggenfelden und Pfarrkirchen liegen diese Werte je nach Zone im Bereich von 80 bis 105 Euro pro Quadratmeter. Das Preisniveau der in der Regel gemeindeweit ausgewiesenen Grün- und Ackerlandwerte ist weiterhin hoch. Die Entwicklung ist in den Gemeinden allerdings sehr heterogen. Das Bodenrichtwertniveau von Forstflächen (ohne Aufwuchs) steigt deutlich auf aktuell 1,45 Euro pro Quadratmeter an.

„Die kostenlose Auskunft bietet tatsächlich Einsicht für ein breites Spektrum an Interessen, etwa zur eigenen Information über den privaten Verkauf von Grundstücken bis hin zur beruflichen Verwertung“, so Landrat Michael Fahmüller. „Daher freut es mich, dass wir diesen Service für die Bürgerinnen und Bürger anbieten können.“

Es gibt aber auch eine kostenpflichtige, schriftliche Alternative in Form eines offiziellen Schreibens der Behörde, welches für manche Zwecke notwendig ist. Die Daten sind jedoch identisch mit denen aus dem kostenfreien Portal auf der Homepage des Landratsamts. Auch das dazugehörige Formular „Antragsformular Bodenrichtwertauskunft“ ist auf der genannten Webseite abrufbar.

Bei weiteren Fragen zu den Bodenrichtwerten stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss gerne unter Tel. 08561 20-3004 bzw. - 329 oder per E-Mail an gaa@rottal-inn.de zur Verfügung.  

 

 

 

Bild: Weisen auf die Möglichkeit zur Einsicht der Bodenrichtwerte im Landkreis mittels digitaler Bodenrichtwertkarte hin (v. l.): Robert Kubitschek, Bauamtsleiter und erster Vorsitzender des Gutachterausschusses sowie Thomas Falk und Sabine Huber von der Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Kreisbauamt Rottal-Inn.