Das Landratsamt Rottal-Inn hat am Sonntag, 4. April, das Überschreiten des Inzidenzwerts von 100 über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen öffentlich bekannt gemacht. Damit treten gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, 5. April, 0 Uhr die Regelungen der sogenannten Corona-Notbremse in Kraft.
Folgende Einschränkungen gelten damit zusätzlich zu den bereits bestehenden:
- Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch Personen eines Hausstands mit einer einzigen Person aus einem anderen Hausstand treffen (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen).
- Ladengeschäfte (mit den bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Bau- und Gartenmärkte, Apotheken…) sind geschlossen. Click & Collect ist weiterhin gestattet, Click & Meet nicht mehr.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung und sonstige außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform sind untersagt.
- Kulturstätten sind geschlossen
- Es herrscht eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Wohnung darf in diesem Zeitraum nur aus dringenden, unaufschiebbaren Gründen verlassen werden (medizinischer/veterinärmedizinischen Notfall, medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe).
Wie bereits vermeldet, sind aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwerts 100 am letzten Werktag der vergangenen Woche (Gründonnerstag) die (sich ohnehin in Ferien befindenden) Schulen und die Kinderbetreuungsstätten des Landkreises geschlossen (letztere bieten nur Notbetreuung an). Die Entscheidung, ob diese nach den Osterferien wieder öffnen können und in welcher Form, fällt in Abhängigkeit vom Inzidenzwert Ende nächster Woche.