Zum Schulhalbjahr 2020/21 möchte das Landratsamt Rottal-Inn auf die Leistungen des Bildungspakets hinweisen: Kinder, die Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder nach dem AsylbLG beziehen, können diese in Anspruch nehmen.
In diesem Bildungspaket enthalten ist eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Diese Geldleistungen sollen dazu beitragen, Ausgaben für Schulmaterialien wie Stifte oder Hefte leichter zu bestreiten. Die Pauschale beträgt in 2021 51,50 Euro im Februar sowie 103 Euro im August. Seit heuer und damit ab der Auszahlung des Schulbedarfs für das 2. Schulhalbjahr 2020/2021 werden die Beträge kalenderjährlich fortgeschrieben. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen diesen Bedarf bei der Zentralen Stelle für Bildung und Teilhabe am Landratsamt anzeigen. Im Übrigen erhalten Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII entsprechende Leistungen automatisch zu den jeweiligen Stichtagen ausbezahlt.
Bei Gefährdung der Versetzung oder des Schulabschlusses können auch Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen werden. Die Eltern erhalten bei Bewilligung einen Gutschein für Lernförderung, der bei jedem Nachhilfelehrer oder Nachhilfeinstitut vorgelegt werden kann. Die Kosten sind vom Nachhilfelehrer im Anschluss direkt mit der Zentralen Stelle für Bildung und Teilhabe am Landratsamt Rottal-Inn abzurechnen.
Häufig beantragt wird der Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung. Hier werden die Kosten komplett getragen. Übernommen werden können aber nur Kosten für Mittagsverpflegung, Kosten für eine Mittagsbetreuung sind nicht übernahmefähig.
In der Regel werden durch das Bildungspaket auch Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen (außer z. B. Taschengeld). Bei mehrtägigen Klassenfahrten, beispielsweise ins Schullandheim, muss dabei eine Bestätigung der Schule über die Durchführung einer Klassenfahrt vorgelegt werden. Die Kosten werden in der Regel direkt an die Schule überwiesen. Bei Stattfinden eines eintägigen Ausfluges können z. B. Quittungen vorgelegt werden. Der Betrag wird direkt an die Eltern erstattet.
Im Rahmen der Teilhabeleistungen können z. B. auch Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht, Schwimmkurse, Ferienfreizeiten, etc. übernommen oder bezuschusst werden. Vorgesehen ist hierfür ein Betrag von monatlich maximal 15 Euro für eine Aktivität. Dieser Betrag kann allerdings auch angespart werden und z. B. für einen Schwimmkurs, Tanzkurs oder dergleichen verwendet werden.
Auch für die Kosten einer Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können Leistungen erbracht werden, wenn die Kosten nicht schon von Dritten übernommen werden. In Bayern ist der Schulweg in der Regel kostenfrei.
Die Leistungen werden von der Zentralen Stelle für Bildung und Teilhabe am Landratsamt Rottal-Inn erbracht. Ein Bedarf an Leistungen für Bildung und Teilhabe ist rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen. Lernförderung wird weiterhin nur auf Antrag erbracht. Die Leistungen können im Einzelfall auch rückwirkend erbracht werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie in der Zentralen Stelle für Bildung und Teilhabe am Landratsamt Rottal-Inn. Alternativ können Sie die erforderlichen Formulare auch über die Homepage des Landkreises www.rottal-inn.de (Bürgerservice & Formulare/ Bildung, Arbeit & Beruf/ Bildungs- und Teilhabeleistungen) herunterladen. Dort finden Sie außerdem weiterführende Informationen sowie unseren Flyer „Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen“.
Bei Fragen helfen Ihnen auch unsere zuständigen Sachbearbeiter gerne weiter (Familienname A, C - H: Tel. 08561 20-551, Familienname J – P: Tel. 08561 20-562, Familienname B, I, Q – Z: Tel. 08561 20-607).