31.10.2023 - Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in Vereinen

Vortrag der Kommunalen Jugendarbeit am 13. November


Ob im Zeltlager, am Fußballplatz oder im Freizeittreff: ohne Jugendleiter könnten viele Vereine ihren jungen Mitgliedern kein so umfassendes Angebot bieten. Mit großem Engagement investieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter ihre Freizeit in die Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht nur Spaß, sondern auch viele Pflichten mit sich bringt. Doch was geschieht, wenn den Schützlingen doch einmal etwas zustößt? Wer haftet für Schäden? 

Diese und weitere Fragen klärt die Kommunale Jugendarbeit Rottal-Inn im Vortrag „Aufsichtspflicht und Haftungsrecht“. Am Montag, 13. November 2023 um 19:30 Uhr referieren die Kommunalen Jugendpflegerinnen Renate Harlander und Isabella Maier über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendleitertätigkeit. Bei der kostenlosen Infoveranstaltung können sich die Mitglieder der hiesigen Vereine wertvolle Tipps holen und sich informieren, wie sie sich bei ihrer Arbeit mit Minderjährigen absichern. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Rottal-Inn möchte so die regionalen Verbände, Vereine und Initiativen bei ihrem wertvollen Engagement unterstützen.

Der Vortrag findet im Landgasthof Schwinghammer in Staudach statt (Staudach 19, 84323 Massing). Eine Anmeldung bis 8. November ist über die Homepage unter www.rottal-inn.de/anmeldung notwendig. Informationen erhalten Sie in der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt unter Tel.: 08561 20-519 und verwaltung.koja@rottal-inn.de.