Rückmeldefrist für Sportlerehrung des Landkreises läuft noch bis 3. März 2025
Der Landkreis Rottal-Inn würdigt auch in diesem Jahr erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus Rottal-Inn. „Jedes Jahr aufs Neue ist es schön zu sehen, wie viele erfolgreiche Athleten es bei uns im Landkreis Rottal-Inn gibt“, freut sich Landrat Michael Fahmüller und ruft dazu auf, entsprechend auszeichnungswürdige Leistungen aus dem Jahr 2024 dem Landratsamt zu melden. Rückmeldeschluss ist der 3. März 2025. Die Sportlerehrung findet dann am 3. April 2025 in der Stadthalle Pfarrkirchen statt.
Für die Ehrung vorgesehen sind aktive Einzelsportler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Rottal-Inn haben oder auswärtige Sportler, die einem Verein im Landkreis angehören und in einem der folgenden Wettkämpfe eine Erst-, Zweit- oder Drittplatzierung erreicht haben: Bayerische oder Deutsche Meisterschaften sowie Teilnehmer an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen. Erfolgreiche Einzelsportler mit Wohnsitz im Landkreis Rottal-Inn, die aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, werden außerdem gebeten sich zu melden.
Auch aktive Sportmannschaften, eines im Landkreis Rottal-Inn bestehenden Vereins, die den ersten Platz einer Bayerischen oder Deutschen Meisterschaft erreicht haben sowie Teilnehmer an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen können sich bewerben.
Bis zum 3. März können sich Sportlerinnen und Sportler per Email unter sportlerehrung@rottal-inn.de anmelden. Die Ehrung erfolgreicher Einzelsportler und Mannschaften erfolgt auf Vorschlag der BLSV Kreis, des Schützengaues, der Vorsitzenden der Sportvereine oder der Gemeinden des Landkreises. Bei der Anmeldung bittet das Landratsamt um die Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Anschrift, Verein und Art der zu ehrenden Leistung.