Betreuungsstelle des Landratsamtes informierte über Tätigkeit als rechtliche Berufsbetreuer
Rund 30 Interessierte nahmen am vergangenen Dienstag das Angebot der Betreuungsstelle des Landratsamtes wahr und informierten sich kostenlos über die selbständige Tätigkeit als Berufsbetreuer.
Eine Einführung in den Ablauf des Abends gab es für die Teilnehmenden zu Beginn durch Barbara Bücherl von der Betreuungsstelle des Landratsamtes. Unter ihnen waren zum Beispiel Personen, die nach dem Renteneintritt gerne Menschen unterstützen möchten, die nicht mehr in der Lage sind wichtige Handlungen selbst zu erledigen oder abzuwickeln.
Die beiden Referentinnen, May-Britt Thießen, ebenfalls von der Betreuungsstelle, und als Gast eine selbständige Berufsbetreuerin, legten ein besonderes Augenmerk darauf, die Informationserwartungen der Interessierten zu erfüllen. In einer ersten Fragerunde wurde erörtert, wo die Interessensschwerpunkte der Teilnehmenden waren und welche Beweggründe diese haben, die Tätigkeit als Berufsbetreuer ausüben zu wollen. May-Britt Thießen informierte im Anschluss über die Aufgaben eines Berufsbetreuers und stellte klar heraus, dass zwar die Organisation einer Pflege- oder Haushaltskraft für die zu betreuende Person zu den Aufgaben eines Berufsbetreuers zählt, nicht aber die pflegerische Tätigkeit an sich. „Als rechtlicher Berufsbetreuer sind Sie in erster Linie für die organisatorische und rechtliche Hilfe verantwortlich, wie zum Beispiel die Organisation der sozialen Versorgung und die damit verbundenen rechtlichen Schritte und Auswirkungen“, so die Fachkraft der Betreuungsstelle. Der Aufgabenbereich rechtlicher Betreuer richtet sich dabei stets nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf und Wünschen der zu betreuenden Person. Klassische Aufgaben sind z. B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder die Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und Sozialleistungsträgern.
Die Berufsbetreuerin berichtete im Verlauf des Infoabends über ihre tägliche Arbeit in der rechtlichen Betreuung und betonte, dass das Wohl der hilfsbedürftigen Person immer an erster Stelle steht. „In diesem Beruf ist es besonders wichtig, respektvoll und wertfrei mit der mir anvertrauten Person umzugehen, denn meist sind es Mitmenschen, die ganz unverschuldet in eine hilfsbedürftige Lage geraten sind“, betonte die Berufsbetreuerin.
Im Anschluss referierte die May-Britt Thießen aus der Betreuungsstelle über die Registrierung, die für die Tätigkeit als Berufsbetreuer erforderlich ist. Hierbei wurden notwendige Unterlagen, die Sachkunde sowie der Ablauf des Registrierungsverfahrens thematisiert. Für Interessierte, die nicht direkt selbständig tätig sein möchten, wurde ebenso das neutrale Ehrenamt als Betreuer angesprochen.
Der Fachbereich Betreuungsstelle steht Interessierten zur Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer sowie zum neutralen Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung unter Tel.: 08561 20-410 oder betreuungsstelle@rottal-inn.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch auf der Webseite des Landratsamtes unter www.rottal-inn.de/betreuungsstelle.
Auf dem Bild (v.l.) May-Britt Thießen und Barbara Bücherl von der Betreuungsstelle des Landratsamtes kurz vor Beginn des Infoabends.