28.05.2024 - „Wichtiger Baustein in der Bewältigung der Migrationskrise“

Landrat Michael Fahmüller begrüßt Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber – Start im Landkreis zum 1. Juni

 

 

 

Seit März wurde bereits in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern die Bezahlkarte für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) eingeführt. Nun, zum 1. Juni, startet das neue Bezahlkartensystem auch im Landkreis Rottal-Inn.

 

„Grundsätzlich sehe ich in diesem Bezahlkartensystem viele Vorteile, etwa, dass die zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden kann – also dafür, wozu diese staatlichen Leistungen auch gedacht sind, nämlich für das Leben der Geflüchteten hier vor Ort“, begrüßt Landrat Michael Fahmüller die Einführung.

 

Jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ab 14 Jahren bekommt eine solche Bezahlkarte. Die Ausgabe der Karten an die leistungsberechtigten Asylbewerber ist bereits erfolgt, wie Magdalena Schidlmeier vom Sozialamt, verantwortlich für die Umsetzung des AsylbLG, weiß: „Ausgegeben wurden die Karten bereits vorab, damit zum 1. Juni alle Betroffenen die Karte nutzen können. Nichtsdestotrotz ist sie erst ab diesem Tag als Zahlungsmittel gültig.“ Bereits an den ersten beiden Ausgabeterminen wurden 200 Karten ausgehändigt.


Die Leistungsbehörde bucht den jeweils zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf die Karte. Eine Barauszahlung über das Amt erfolgt nicht mehr. Die Karte ist dann in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die auch die gängige „Mastercard" annehmen. Für die räumliche Beschränkung der Bezahlkarte, setzt das Ausländerrecht den Rahmen. Wo ausländerrechtlich eine Beschränkung greift, wird der Einsatzbereich der Bezahlkarte beschränkt.

„Um Missverständnisse oder Probleme an den Kassen zu vermeiden, war es uns ein Anliegen, die örtlichen Geschäfte auf diesem Weg nochmals darüber zu informieren, dass die Bezahlkarten ab dem 1. Juni im Umlauf sein werden“, sagt Schidlmeier. 

 

Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld kann nur noch in Höhe von bis 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Überweisungen und Online-Käufe sind grundsätzlich nicht mehr vorgesehen, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind gesperrt.

 

Die Karte sei aber nicht nur eine Entlastung für die Kommunen, da sie den monatlichen Auszahlungsprozess der Geldleistungen an Asylbewerber vereinfacht, wie Fahmüller meint: „Die Bezahlkarte – und das ist meiner Ansicht nach das gewichtigste Argument – verhindert vor allem unkontrollierte Geldtransfers ins Ausland und vor allem auch Zahlungen an Schleuser und Schlepper. Mit diesem Plus an Transparenz ist sie ein wichtiger Baustein, um Zuzugsanreize zu verringern, irreguläre Migration zu begrenzen und die Migrationskrise zu bewältigen.“

 

Die Lage in den Kommunen sei angespannt, Belastungsgrenzen würden immer wieder überschritten. „Daher sind wir als zuständige Behörde froh, dass auch der Landkreis Rottal-Inn nun in Kürze mit der Bezahlkarte starten kann“, so der Landrat. „Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in den letzten Wochen um die Einführung des neuen Systems gekümmert haben.“

 

 

 

 

 

Auf dem Bild: Zum 1. Juni startet die Bezahlkarte für Asylbewerber auch im Landkreis Rottal-Inn (Landrat Michael Fahmüller (r.) und Magdalena Schidlmeier, vom Sozialamt, verantwortlich für die Umsetzung des AsylbLG (l.))