09.01.2025 - Vereinspauschale jetzt beantragen

Sport- und Schützenvereine können auch für das Jahr 2025 wieder eine Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) beim Landratsamt Rottal-Inn beantragen. Mit dieser Förderung will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.

 

Das Landratsamt hat deshalb kürzlich ein Informationsschreiben zu diesem Thema an alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis versandt, denen für 2024 eine Förderung bewilligt wurde. Alle anderen Vereine, die noch Antragsunterlagen benötigen, können diese beim Fachbereich Sportförderung (Tel.: 08561 20-552 oder per E-Mail vereinspauschale@rottal-inn.de) anfordern oder auch von der Internetseite des Landratsamtes unter www.rottal-inn.de/vereinspauschale herunterladen. Für die Ermittlung des Soll-Aufkommens sind die Mitgliederzahlen maßgeblich, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres gemeldet hat (31.12.2024). Das Landratsamt weist besonders darauf hin, dass die Anträge bis spätestens am 3. März 2025 vorliegen müssen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingehende Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.