Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass der digitale Bauantrag am Landratsamt Rottal-Inn zum 1. Februar 2023 startet.
Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden. Ziel ist, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht.
Auf Grundlage der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) können Bauanträge nun auch digital eingereicht werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfacher gestellt werden und beispielsweise auch Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne. Für die Behörden bedeutet das digitale Verfahren ebenso eine Erleichterung und Optimierung der Arbeitsabläufe. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.
Die Digitale Bauantragsverordnung besagt auch, dass Bauanträge – abweichend von Art. 64 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der besagt, dass Bauanträge schriftlich bei der Gemeinde einzureichen sind – ab dem 01.02.2023 bei der Bauaufsichtsbehörde und damit beim Landratsamt einzureichen sind. Dies bedeutet, dass die erste Anlaufstelle für die Abgabe eines Bauantrags ab sofort das Landratsamt Rottal-Inn ist und nicht mehr die jeweilige Gemeinde. Im Bedarfsfall sind die jeweils zuständigen Gemeinden nach wie vor beratend tätig.
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag für den Landkreis Rottal-Inn folgen in Kürze über die gewohnten Kanäle. Eine Verlinkung der Online-Assistenten für den digitalen Bauantrag auf der Landkreishomepage www.rottal-inn.de erfolgt ebenfalls zum 1. Februar.