08.02.2021 - Erneute Aufstallungspflicht auf Weisung der Regierung

Geflügel im Landkreis muss nach Risikobewertung durch LGL erneut in den Stall

 

Nachdem der Landkreis Rottal-Inn die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben hatte, muss diese nun auf direkte Weisung der Regierung von Niederbayern wieder eingeführt werden. Obgleich das Landratsamt eine andere Auffassung vertritt, folgt die Regierung von Niederbayern damit einer Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), wonach die Einschleppung der sog. Geflügelpest in die regionale Nutzgeflügelhaltung weiterhin als hoch zu bewerten sei. Auch der Nachbarlandkreis Passau, der die Aufstallungspflicht ebenfalls aufgehoben hatte, hat diese nun wieder eingeführt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt zum 09.02.2021 um 0 Uhr in Kraft und bestimmt, dass alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Haltungen im Gebiet des Landkreises Rottal-Inn halten, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, aufzustallen haben.