Nach wie vor Maskenpflicht im ÖPNV
Auch wenn die Maskenpflicht in vielen Bereichen des täglichen Lebens mittlerweile aufgehoben wurde – in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt sie nach wie vor. Darauf weist das Landratsamt Rottal-Inn nun mit Verweis auf die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin, nachdem in letzter Zeit vermehrt festgestellt worden war, dass einige Fahrgäste die Maskenpflicht nicht mehr konsequent beachten.
Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske, alle anderen Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.