Das Landratsamt Rottal-Inn weist darauf hin, dass Anträge auf eine Fahrtkostenerstattung noch im Oktober zu stellen sind. Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und Berufsfachschulen in Vollzeit ab Jahrgangsstufe 11 sowie von Berufsschulen tragen die notwendigen Schulwegkosten zunächst selbst. Auf Antrag erstattet das Landratsamt unter Vorlage der Fahrkarten und sonstiger Nachweise sowie der Bestätigung der Schultage durch die Schule rückwirkend für das abgelaufene Schuljahr 2019/2020 diese Kosten, soweit sie die Eigenbeteiligung, die sogenannte Familienbelastung, von 440 Euro übersteigen. Bei drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern und manchen Sozialleistungsempfängern entfällt diese Eigenbeteiligung.
Die Erstattung setzt einen Antrag voraus. Dieser muss grundsätzlich spätestens bis 31.10. eines Jahres beim Landratsamt Rottal-Inn eingegangen sein. Da dieser Tag heuer auf einen Samstag fällt, gilt der nächste Werktag als letztmöglicher Zeitpunkt des Antragseingangs. Das ist heuer der 2. November. Für später eingehende Anträge schließt das Gesetz eine Erstattung aus.
Den Antrag zum Download finden Sie auf der Homepage des Landkreises Rottal-Inn unter www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/strasse-verkehr/ (Formular: Schülerbeförderung - Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten). Nähere Informationen erhalten Sie beim Verkehrswesen des Landratsamtes Rottal-Inn unter Tel.: 08561-20-833, -834 oder-836.