Aufgrund des Auftretens der Geflügelpest im Nachbarlandkreis galt im Landkreis Rottal-Inn seit dem 21.11.2020 eine Aufstallungspflicht. Sie bestimmte, dass alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Haltungen im Gebiet des Landkreises Rottal-Inn halten, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, aufzustallen haben.
Das Landratsamt Rottal-Inn hat nun entschieden, dass das Aufstallungsgebot aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mit Wirkung vom Montag, 1. Februar 2021 aufgehoben wird. Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland und in anderen bayerischen Regionen mit grundlegenden Maßnahmen zu rechnen ist. Diese werden aufgrund einer bayernweit einheitlichen Abstimmung voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche bekanntgegeben.