16.08.2022 - Infektion mit dem Borna-Virus im Landkreis Rottal-Inn nachgewiesen

Im westlichen Landkreis Rottal-Inn ist aktuell ein Erkrankungsfall nach Infektion mit dem äußerst seltenen, aber lebensbedrohlichen Bornavirus (BoDV-1, Borna Disease Virus 1) aufgetreten. Bisher sind in Deutschland rund 40 Fälle von BoDV-1 Erkrankungen beim Menschen nachgewiesen worden, ein Großteil hiervon in Bayern (>90%). Die infizierte Person wird derweilen im Krankenhaus behandelt.

Das Landratsamt Rottal-Inn steht dazu im engen Austausch mit der Regierung von Niederbayern sowie dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das den aktuellen Fall auch in seiner Forschung berücksichtigt.

Erst seit 2018 ist nachgewiesen, dass BoDV-1 auch auf den Menschen übertragbar ist und schwere Erkrankungen verursacht. Das natürliche Reservoir von BoDV-1 ist die Feldspitzmaus. Die Viren werden unter anderem über deren Speichel, Urin und Kot ausgeschieden. Der genaue Übertragungsweg von BoDV-1 von der Feldspitzmaus auf den Menschen ist aber bisher unbekannt. Denkbar ist, dass sich der Mensch über den direkten Kontakt mit der Spitzmaus oder ihren Ausscheidungen infizieren könnte. Weiterhin könnte eine Übertragung auch über verunreinigte Lebensmittel, Wasser oder das Einatmen von kontaminiertem Staub erfolgen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist extrem unwahrscheinlich, ebenso wie die Übertragung durch infizierte Pferde, Schafe und andere Haus- und Heimtiere auf den Menschen.

 

Das Bornavirus verursacht beim Menschen eine schwere Gehirnentzündung (Enzephalitis), die meisten Bornavirus-Erkrankungen beim Menschen enden tödlich. Die absolute Zahl der Infektionen und damit die Gefahr, sich anzustecken, ist aber als sehr gering einzuschätzen.

Nach heutigem Wissensstand ist das natürliche Vorkommen von BoDV-1 regional begrenzt. Endemiegebiete für BoDV-1 befinden sich in Ost- und Süddeutschland (mit Schwerpunkt in Bayern) sowie kleinen Teilen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins. Der Landkreis Rottal-Inn befindet sich laut Robert Koch-Institut (RKI) im Endemiegebiet für das Bornavirus.

Um eine bessere Datenlage zum Vorkommen der Infektion beim Menschen zu schaffen, trat zum 1. März 2020 eine Meldepflicht in Kraft. Im Zuge der Forschung zu Bornavirus-Erkrankungen beim Menschen konnten Wissenschaftler das Bornavirus nunmehr auch zurückliegenden bisher ungeklärten Krankheitsfällen zuordnen. So wurde nachträglich eine weitere Infektion mit dem Bornavirus im Landkreis Rottal-Inn bei einer Frau im Jahr 2016 bestätigt. Somit stellt der aktuelle Fall die bisher zweite bekannte Infektion mit diesem seltenen Virus im Landkreis Rottal-Inn dar.

Laut LGL ist das Risiko einer Bornavirus-Infektion sehr gering und kann weiter reduziert werden, indem der Kontakt zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen, z. B. bei Gartenarbeiten, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Bauwesen vermieden wird bzw. Schutzmaßnahmen getroffen werden. Im Umfeld auftretenden Spitzmäusen sollte ihre Nahrungsquelle (z. B. Tierfutter, Komposthaufen) entzogen werden. Um tote Spitzmäuse oder deren Ausscheidungen zu beseitigen, sollten Gummihandschuhe und Mundnasenschutz (am besten FFP2-Maske) getragen werden und kontaminierte Flächen mit Haushaltsreiniger gesäubert werden.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Bornavirus (Symptomatik, Übertragung, Häufige Fragen) sind auf der LGL-Homepage unter Gesundheit: Infektionskrankheiten A-Z: Erkrankung durch das Borna-Virus (bayern.de) abrufbar.

Hinweis für Redaktionen: Fachliche Fragen zum Thema Bornavirus beantwortet die Pressestelle des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit per E-Mail unter pressestelle@lgl.bayern.de.