Wie bekannt fallen in Deutschland viele Regelungen des Infektionsschutzes. Auch für Besucher des Landratsamts Rottal-Inn entfällt daher ab der kommenden Arbeitswoche die 3G-Regelung. Zum Schutze von Besuchern und Mitarbeitern vor dem Corona-Virus müssen Besucher jedoch weiterhin eine Maske beim Betreten des Amtes tragen. Eine medizinische Maske („OP-Maske“) ist daher grundsätzlich für einen Besuch im Landratsamt notwendig, jedoch empfehlen wir das Tragen von FFP2-Masken. Wir bitten außerdem darum, auch weiterhin auf Abstände zu achten.