05.01.2022 - Informationen zum Impfen

Die offizielle Impfquote im Landkreis Rottal-Inn – Impfungen von Landkreisbürgern außerhalb des Landkreises wie immer nicht mitgerechnet – beträgt mittlerweile 57,5%. Damit sind 69.998 (Stand 4.1.) Landkreisbürgerinnen und –bürger vollständig geimpft, etwa die Hälfte davon hat auch bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Insgesamt wurden im Landkreis bislang 171.070 Impfungen durchgeführt, davon 109.173 im Impfzentrum. In der kommenden Woche stehen im Impfzentrum über 1.160 freie Impftermine zur Verfügung, für die man sich wie immer vorab online registrieren muss unter www.rottal-inn.de/impfzentrum. Eine Wahl des Impfstoffes (BionTech oder Moderna) ist nur noch bis 6.1. möglich.

 

Auch die Nachfrage nach einer Auffrischungsimpfung für 12-17-Jährige ist hoch, eine solche ist im Impfzentrum möglich. Benötigt wird hierfür eine Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts wird ein entsprechender Nachweis (Urkunde des Jugendamtes) benötigt.

Die Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigte kann, muss aber bei der Impfung selbst nicht vor Ort sein. Eine schriftliche Einwilligung mit den entsprechenden Unterschriften der/des Sorgeberechtigten reicht aus.