Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltungsbehörde am Faschingsdienstag, den 21.02.2023 lediglich bis 12 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet hat. Dies gilt sowohl für die Hauptverwaltung als auch für alle dazugehörigen Außenstellen.
Bereits vereinbarte Termine sind davon nicht betroffen und finden wie geplant statt.