Das Landratsamt Rottal-Inn informiert alle Betreiber von Verfüllgruben sowie Landwirte und Privatpersonen mit Grundstücken im Landkreis Rottal-Inn über den Umgang mit Bodenmaterial aus dem Landkreis Altötting.
Aufgrund der Verunreinigung von Boden und Grundwasser durch die Chemikalie Perfluoroctansäure (PFOA) ergeben sich strenge Beschränkung bei der Verwertung von Erdaushub aus dem Landkreis Altötting. Die räumlichen Grenzen des 2018 ermittelten PFOA-Belastungsgebietes wurden in Kartenform dargestellt und können auf der Homepage des Landratsamtes Altötting (www.lra-aoe.de) unter Themen > Umwelt & Natur > Bodenschutz > Bodenschutz; PFOA > FAQ PFOA eingesehen werden.
Erdaushub aus diesem Gebiet ist nach den aktuellen Leitlinien des Bayerischen Landesamtes (Stand: März 2024) für Umwelt (LfU) grundsätzlich nicht für die Verwertung in genehmigten Verfüllgruben, verfahrensfreien Gruben, technischen Bauwerken oder anderweitigen Bodenverfüllungen bzw. für Geländemodellierungen im Landkreis Rottal-Inn zugelassen.
Mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall vorab durch das Landratsamt Rottal-Inn geprüft und genehmigt werden und unterliegen in jedem Fall strengen Voraussetzungen und Dokumentationspflichten.
Doch auch wenn ein Bauvorhaben nicht in diesem ursprünglich ermittelten PFOA-Belastungsgebiet liegt, kann wegen der zwischenzeitlich erfolgten Einführung der aktuellen LfU-Leitlinien mit strengerer PFOA-Analytik sowie neuer Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden, dass bodenschutz- und abfallrechtlich relevante PFOA-Konzentrationen auch in den sog. Randbereichen vorliegen können.
Bis auf weiteres werden alle Bereiche des Landkreises Altötting, die nicht im PFOA-Belastungsgebiet liegen, als Randbereich definiert.
Sollten Sie die Verwertung von Erdaushub aus dem Randbereich des PFOA-Belastungsgebietes oder aus dem PFOA-Belastungsgebiet selbst planen, ist eine Abklärung mit der zuständigen Stelle für Kiesgruben (kiesgruben@rottal-inn.de) oder dem Fachbereich Abfallrecht/ Bodenschutz (bodenschutz@rottal-inn.de) des Landratsamtes Rottal-Inn notwendig. Wir informieren auch über die bereits angekündigte weitere Überarbeitung der PFAS-Leitlinien durch das LfU.
Das Landratsamt Rottal-Inn bittet um besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der oben genannten Problematik. Insbesondere Betreiber von Verfüllgruben werden dazu angehalten, mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen, dass kein unzulässiges Material verfüllt wird.
Dies geschieht auch im eigenen Interesse. Denn wer widerrechtlich unzulässiges Material verwertet, riskiert Strafen (im Ordnungswidrigkeiten- oder im Strafrecht) und finanziellen Aufwand bei nachträglichen Untersuchungen oder dem Ausbau des belasteten Materials.