Ab Montag, 3. Mai 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Rottal-Inn eine Corona-Testpflicht. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in der Kreisverwaltungsbehörde haben oder vorgeladen sind, über einen negativen Corona-Test verfügen müssen. Der Nachweis über das negative Testergebnis, ob in gedruckter oder digitaler Form, ist auf Verlangen vorzuzeigen.
„Leider hat auch der Landkreis Rottal-Inn seit einigen Wochen wieder mit sehr hohen Infektionszahlen zu kämpfen und ist erneut zu einem Hotspot geworden. Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens erachte ich es für unumgänglich und in dieser Situation absolut notwendig, eine Corona-Testpflicht für Besucher einzuführen“, so Landrat Michael Fahmüller, der betont: „Diese Regelung dient nicht nur der Sicherheit und dem zusätzlichen Schutz aller im Landratsamt Rottal-Inn bediensteten Personen, vor allem natürlich derjenigen, die im Parteienverkehr arbeiten, sondern hilft auch, zusätzliche Verbreitungsmöglichkeiten zu unterbinden.“
Anerkannt wird entweder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist oder ein POC-Antigen-Schnelltest mit Nachweis. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Eine vollständige Corona-Schutzimpfung steht dem Testnachweiserfordernis gleich, wenn die letzte Impfdosis vor 14 Tagen verabreicht wurde. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Personen, die über keinen Negativ-Test verfügen, können ihren Termin nicht wahrnehmen. Für Termine, die bereits vereinbart sind, gilt eine Kulanzzeit von einer Woche bis einschließlich 7. Mai.
Einige Besonderheiten ergeben sich für die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises: Hier ist es nach wie vor möglich, dass Besucher auch ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen. Auch in diesem Fall wird ein negativer Corona-Test benötigt. Gleiches gilt für den Besuch des Schilderladens in Pfarrkirchen. Um in der Zulassungsstelle Eggenfelden einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, ist der Bürgerbesuch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
„Der Staat fordert von Unternehmen und Geschäften bei Überschreitung der kritischen Inzidenzwerte die Vorlage eines Negativ-Tests – Daher möchten auch wir als Behörde uns dieser Verantwortung stellen, um der Pandemie Herr zu werden und mögliche Kontaktketten zu unterbrechen“, ergänzt Landrat Michael Fahmüller.
Einen Überblick über die verschiedenen Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis Rottal-Inn, etwa im PCR-Testzentrum in Pfarrkirchen oder an den Schnellteststationen, finden Sie unter www.rottal-inn.de/coronavirus. Dort ist auch eine interaktive Karte mit dem Testangebot des Landkreises abrufbar, in der z. B. auch alle Apotheken, die Tests anbieten, aufgeführt sind.
Informationen zur Corona-Testpflicht am Landratsamt Rottal-Inn finden Sie unter www.rottal-inn.de.