Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass ab kommenden Montag, 2. Mai 2022 die Maskenpflicht in den Amtsgebäuden sowie in den Außenstellen der Behörde wegfällt. Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeitende. Darauf haben sich die niederbayerischen Landräte diese Woche verständigt.
Das Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske ist daher grundsätzlich für einen Besuch im Landratsamt nicht mehr notwendig, kann jedoch auf freiwilliger Basis fortgeführt werden und wird situationsabhängig empfohlen. Eine Terminvereinbarung bleibt nach wie vor notwendig. Besucherinnen und Besucher werden zudem gebeten, weiterhin auf die Hygienevorschriften sowie Abstände zu achten.
Den Hinweis zum Infektionsschutz sowie weitere Informationen finden Sie jederzeit unter www.rottal-inn.de.