Nachdem nun wieder mehr Kinder zum Präsenzunterricht an die Schulen kommen und sich die Anfragen nach den Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht in Bussen und Zügen häufen, möchte das Landratsamt diese noch einmal in Erinnerung rufen.
Entgegen der häufigen Annahme entfällt die Maskenpflicht für Kinder unter 15 Jahren im öffentlichen Personennahverkehr nicht. Mitte Januar wurde die bereits seit langem geltende Maskenpflicht zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Der Zusatz, dass diese Verschärfung erst ab dem 15. Geburtstag gilt, schließt jünger Kinder von der allgemeinen Maskenpflicht im ÖPNV allerdings nicht aus.
Lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht komplett befreit.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch darauf hin, dass die Maskenpflicht nicht nur in den Zügen und Bussen selbst gilt, sondern auch in den gesamten Bahnhofsbereichen und an den Haltestellen. Außerdem müssen alle Masken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen gut sitzen und Mund und Nase ständig bedecken. Gerade bei Kindern ist es daher wichtig, einen Schutz in der richtigen Größe zu tragen, damit dieser nicht ständig rutscht.
All diese Regelungen gelten gleichermaßen auch für die Busse im sog. freigestellten Schülerverkehr. Dies sind in der Regel die Busse, die von den Gemeinden für ihre Grund- und Mittelschüler eingesetzt werden.